Arbeitsgemeinschaften im Schuljahr 2011/2012
In den Jahrgangsstufen 8 und 9 ist für die Schüler jeweils zweistündiger Wahlunterricht vorgesehen.
Durch die regelmäßige Teilnahme an den oben aufgeführten Arbeitsgemeinschaften können diese 4 Pflichtstunden in dem genannten Umfang in den Klassen 5 – 7 durch eine regelmäßige AG-Teilnahme „vorgearbeitet“ werden.
Eine Pflicht eine Arbeitsgemeinschaft auszuwählen besteht nicht.
Die AG-Leiter sind berechtigt Schülerinnen und Schüler aus der AG auszuschließen, wenn diese die Arbeit der AG massiv stören oder offensichtlich ist, dass sie an einer Mitarbeit nicht interessiert sind und die AG lediglich zum Erwerb der Anrechungsstunden besuchen.
Eine weitere in der Stundentafel vorgesehene Pflichtstunde wird durch den PC-Einführungskurs in Klasse 5 bzw. 6 abgedeckt.



