Verfasst von Super User. Veröffentlicht in Service
Die Bestellung und Ausgabe des Essens in der Mensa wird mit Beginn des Schuljahres 2018/19 durch die Schule in Eigenregie organisiert.
Das Essen wird von uns bei der Firma Frisch-Menü bestellt, von dieser täglich angeliefert und in der Mensa von Frau Schmidt fertig zubereitet und ausgegeben.
Dazu ist es erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler, die in der Mensa essen wollen, ihr Menü spätestens am Vortag in der Mensa vorbestellen, indem sie dort bei Frau Schmidt bzw. Frau Langstroff die entsprechende Essensmarke zum Preis von 3,50 € kaufen.
Verkaufszeiten Mensamarken
Montag
11:25 Uhr - 11:35 Uhr
Dienstag
11:25 Uhr - 11:35 Uhr
Mittwoch
09:50 Uhr - 10:20 Uhr
Donnerstag
09:50 Uhr - 10:20 Uhr
Freitag
09:50 Uhr - 10:20 Uhr
Die Essensmarken sind nur für das ausgewählte Menü und nur für den gewählten Tag gültig, da die Bestellungen ausgehend von der Menge der verkauften Marken vorgenommen werden.
Verfasst von Super User. Veröffentlicht in Service
Wo liegt das Schwalmgymnasium?
Unsere Schule liegt, wie der Name schon sagt, inmitten der Schwalm. Die Schwalm ist eine Region in Nordhessen, zwischen Alsfeld und Homberg/Efze, Neustadt/Hessen und Neukirchen. Im Zentrum der Schwalm liegen Treysa und Ziegenhain, zwei Städte, die im Rahmen der Gebietsreform 1972 mit anderen Dörfern zur Stadt Schwalmstadt zusammengelegt wurden.
Ein besonderes Merkmal unserer Schule ist, dass sie zwischen Brauerei und Friedhof gelegen ist, was allerdings keine Auswirkungen auf das Schulklima hat...
Quelle der Karte: www.hessen-tourismus.de
Über die Schwalm
Die Schwalm - eine Landschaft in Nordhessen, am Mittellauf des gleichnamigen Flusses gelegen - gehört zu den bekanntesten Trachtengebieten Deutschlands. Wo sich das Schwalmtal mit seinen Nebentälern der Grenf, Steina, Antreff und Wiera zu einem breiten fruchtbaren Talbecken öffnet, hat sich im südlichen Kurhessen an der Grenze zu Hessen-Darmstadt ein relativ eigenständiger Kulturraum entwickelt und in einigen Bereichen das Brauchtum bis zur Gegenwart erhalten können.
Schwazzebonn hütts Hulz, Zeihäng de Stulz. Neikerche hütts Gäld, un Trees die Wält.
Diesen Spruch lernten früher die Schwälmer Schulkinder. Er beschreibt die vier Städte in der Schwalm: Schwarzenborn ist von Wald umgeben, Ziegenhain ist stolz auf seine Festung, in Neukirchen/Knüll gab es seit je her viele Geschäfte, in Treysa gibt es einen Bahnhof, der an einer der Hauptstrecken der Deutschen Bahn liegt.
Durch das fruchtbare Schwemmland waren die Bauern der Schwalm wohlhabend. Die Tracht war ein Zeichen ihres Reichtums. Die Frauen trugen bei festlichen Anläßen acht und mehr knielange Röcke übereinander, gesäumt mit aufwendig verzierten Stickerein. Als Halsschmuck trugen die Schwämerinnen Ketten aus Bernstein. Ein seidenes Halstuch durfte natürlich nicht fehlen. Dazu trug man Schnallenschuhe. Teilweise zogen die Männer auch Stiefel zu ihrer Festtagstracht an.
ÖPNV: Bus & Bahn
Für alle, die das Schwalmgymnasium mit dem ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nahverkehr) erreichen wollen, kommt hier eine Übersicht von Bus- und Bahnlinien:
Welche Möglichkeiten mit dem öffentlichen Nahverkehr bestehen, um zur Schule oder auch wieder nach Hause zu kommen, können bei der Reiseauskunft der Bahn abgefragt werden (auch für Busverbindungen!): Reiseauskunft
Verfasst von Super User. Veröffentlicht in Service
Mit dem Jahr 2004 ist ein neues Zeitalter angebrochen: Das Schwalmgymnasium ist eine Aktiengesellschaft geworden...
Zumindest gibt es seit dem Jahr 2004 eine Schüler-AG, d.h. eine Arbeitsgemeinschaft die gleichzeitig Aktiengesellschaft ist. Was das bedeutet, ist schnell erklärt:
Jeder Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Schwalmgymnasiums kann Aktionär werden.
Mit dem Geld aus den veräußerten Aktien werden Waren für den SG-Shop gekauft.
Im SG-Shop werden Schreibwaren aller Art, Schulartikel und anderes mehr verkauft.
Zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende bekommen die Aktieninhaber aus den Gewinnen des SG-Shops eine Dividende ausgezahlt.
Fassung vom 10.12.2003, geändert am 09.09.2004, zuletzt geändert am 21.11.2007
§1 Allgemeines
(1) Die SAG ist eine Aktion von Schülern für Schüler. Die Schüler-Aktiengesellschaft (kurz: SAG) wird nach den im Amtsblatt 10/03 des Hessischen Kultusministeriums beschriebenen Grundsätzen geführt. (2) Bei allen Entscheidungen hat das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung (eine Entwicklung, die nicht auf Kosten kommender Generationen stattfindet) höchste Priorität. (3) Es wird der SG-Shop mit Schreibwaren aller Art, Schulartikel etc. eröffnet. (4) Der Einkauf der Waren wird über die Ausgabe von Aktien finanziert.
§2 Aktien
(1) Jeder Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Schwalmgymnasiums kann Aktionär werden. (2) Es werden Stimmaktien und Standardaktien zum Nennwert von jeweils 5 € ausgegeben. (3) Jeder Schüler kann während seiner Schulzeit am Schwalmgymnasium eine Stimmaktie und zusätzlich maximal neun Standardaktien erwerben. (4) Lehrer und Mitarbeiter können ausschließlich Standardaktien (in unbegrenzter Zahl) erwerben. (5) Der Aktienhandel ist erlaubt. Es dürfen nur Standardaktien veräußert werden, Stimmaktien sind personengebunden. (6) Die Rückgabe von Aktien an die SAG ist zum Schulhalbjahr, zum Schuljahresende und beim Abgang von der Schule möglich. Nur im Fall des Schulabgangs wird die Barauszahlung garantiert; in den anderen Fällen wird der Nennwert der Aktien nach Kassenstand entweder bar, teilweise bar oder ausschließlich in Form von Waren (zum Verkaufspreis) erstattet.
§3 Aktionärsversammlung
(1) In jedem Schulhalbjahr findet eine Aktionärsversammlung statt. (2) Im Rahmen der Aktionärsversammlung im 1. Halbjahr des Schuljahres wird der Vorstand neu gewählt. Der Vorstand besteht aus
dem Vorstandsvorsitzenden,
dem Verkaufsleiter und
dem Finanzverwalter.
Dem Vorstand steht ein beratender Lehrer zur Seite. (3) Sofern ein Gewinn erzielt wurde, macht der Vorstand der Aktionärsversammlung einen Verwendungsvorschlag (Halbjährliche Dividendenausschüttung pro Aktie, Reinvestition etc.).
§4 Verkauf
(1) Der Verkauf im Shop wird über einen Dienstplan geregelt. (2) Der Vorstand ist zum Verkauf im Shop verpflichtet. (3) Als Aufwandsentschädigung erhält jeder Shop-Mitarbeiter eine Aktie pro Schulhalbjahr.
§5 Handlungsfähigkeit
Um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, muss in Ausnahmefällen (wie dem Fehlen eines Vorstands) der beratende Lehrer die notwendigen Entscheidungen treffen. Ziel sollte es allerdings sein, dass die Handlungsfähigkeit sobald wie möglich wieder hergestellt wird, also beispielsweise eine Aktionärsversammlung einberufen und der Vorstand neu gewählt wird.
Verfasst von Super User. Veröffentlicht in Service
Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf das Bildungspaket.
Das bedeutet, dass nach Stellung und Bewilligung des entsprechenden Antrages für folgende Bereiche Unterstüzung gewährt wird:
Mittagessen in der Mensa
Die Kinder erhalten einen Zuschuss zum Mittagessen und müssen lediglich einen Eigenanteil von einem Euro selbst zahlen. Die Schulleitung gibt die entsprechenden Mensakarten an die Berechtigten aus.
Schulbedarf
Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr automatisch 70 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 30 Euro.
Lernförderung
Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf eine angemessene Lernförderung. Auch diese kann nach Antragstellung aus dem Bildungspaket unterstützt werden. Damit die Kostenübernahme der Lernförderung gewährt werden kann, ist eine Bestätigung der Schule erforderlich.
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Die Kosten für Wandertage und mehrtägige Ausflüge werden übernommen.
Schülerbeförderung
Schüler der Oberstufe erhalten einen Zuschuss zu den Beförderungskosten.
Verfasst von Super User. Veröffentlicht in Service
Schwalmgymnasium
Vertreten durch StD Christoph Rehbein, stellv. Schulleiter
Kontakt über Ascheröder Straße 30 34613 Schwalmstadt
Telefon: +49 6691 20087 Telefax: +49 6691 1362 eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.schwalmgymnasium.de
Inhaltlich Verantwortlicher (gemäß § 55 Abs. 2 RStV, Anschrift wie oben) Ralf Thomas, Webmaster eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.