Kategorie: Schulordnung und Regularien
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Antrag auf Beurlaubung von SchülerInnen gemäß § 69 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz
Anträge auf Beurlaubung von Schülern müssen rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vor der Beurlaubung)
...Nach dem Medienbildungskonzept des Schwalmgymnasiums sollen Schülerinnen und Schüler medialeKompetenzen entwickeln
...Schulordnung mit Anlage: "Ordnung zur Nutzung digitaler Medien"








