Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf das Bildungspaket.
Das bedeutet, dass nach Stellung und Bewilligung des entsprechenden Antrages für folgende Bereiche Unterstüzung gewährt wird:
Mittagessen in der Mensa
Die Kinder erhalten einen Zuschuss zum Mittagessen und müssen lediglich einen Eigenanteil von einem Euro selbst zahlen. Die Schulleitung gibt die entsprechenden Mensakarten an die Berechtigten aus.
Schulbedarf
Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr automatisch 70 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 30 Euro.
Lernförderung
Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf eine angemessene Lernförderung. Auch diese kann nach Antragstellung aus dem Bildungspaket unterstützt werden.
Damit die Kostenübernahme der Lernförderung gewährt werden kann, ist eine Bestätigung der Schule erforderlich.
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Die Kosten für Wandertage und mehrtägige Ausflüge werden übernommen.
Schülerbeförderung
Schüler der Oberstufe erhalten einen Zuschuss zu den Beförderungskosten.
Links: Leistungsantrag, Bestätigung der Schule für Lernförderung, Informationen über das Bildungspaket,